Inzest

Inzest (lateinisch incestus „unkeusch“), veraltet Blutschande, bezeichnet den Geschlechtsverkehr zwischen eng blutsverwandten Menschen. In seiner stärksten Ausprägung ist Inzest die Paarung eines Elternteils mit seinem leiblichen Kind, beispielsweise bei Fällen von sexuellem Missbrauch von Kindern bzw. sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in der Familie. Auch die einvernehmliche sexuelle Beziehung zwischen erwachsenen Geschwistern wird von den Rechtsbestimmungen mehrerer Staaten als strafbarer Inzest eingestuft, so auch in Deutschland, Österreich, der Schweiz und in Liechtenstein (Unterschiede der Länder siehe: Rechtslage).

Inzest ist thematisch überlappend mit, aber zu unterscheiden von Inzucht beim Menschen, der Fortpflanzung unter Blutsverwandten mit einhergehendem Ahnenverlust. Diese wurde vor allem früher im Rahmen der verbreiteten Verwandtenheiraten im europäischen Hochadel, in abgelegenen ländlichen Gegenden oder in Auslandsgemeinschaften praktiziert und birgt gesundheitliche Risiken.

Inzestverbote (Inzesttabus) richten sich in allen Kulturen nach der Nähe, dem Grad der Verwandtschaft, unterscheiden sich aber in der Grenzziehung. Soziale Gruppen, Gesellschaften und vor allem Religionen haben sehr unterschiedliche Vorstellungen davon, was ein zu verbietender Inzest ist – oder welcher Inzest von den Mitgliedern gewünscht oder sogar gefordert wird (Inzestgebote).


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