Der islamische Staat (arabisch الدولة الإسلامية, DMG ad-daula al-islāmīya) ist ein theokratisches Konzept, das seit der Mitte des 20. Jahrhunderts eine große Rolle im islamischen politischen Denken spielt, insbesondere im Islamismus.[1]
Viele gegenwärtige Staaten, die für sich in Anspruch nehmen, einen islamischen Staat zu verwirklichen, bezeichnen sich selbst als Islamische Republik. Eine spezifische islamische Staatsform gibt es allerdings nicht. In islamischen Republiken ist der Islam als Staatsreligion in der Verfassung verankert, und in der Gesetzgebung findet in Teilen oder als Ganzes die Scharia Anwendung – dies im Unterschied zu Staaten, in denen Muslime zwar die Mehrheit bilden und die von islamischer Kultur geprägt sind, aber gleichwohl unter säkular-nationalistischer Führung stehen. Durchgängig beachtet wird diese Unterscheidung nicht; so bezeichnet etwa die Organisation für Islamische Zusammenarbeit alle ihre Mitglieder als „islamische Staaten“.[2]