Jagd in Deutschland

Jäger mit Gewehr im Anschlag auf einem Hochstand während einer Drückjagd

Die Jagd (in der deutschen Jägersprache traditionell auch Weidwerk oder seltener Waidwerk) ist in der deutschen Rechtsordnung untrennbar mit dem Grundeigentum verbunden. Das Bundesjagdgesetz definiert die Jagd als das „Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild“, verbindet die Befugnis zur Jagdausübung mit der zur Hege und Aneignung des – vorher herrenlosen – Wildes und verpflichtet den Jäger zur Beachtung der „allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit.“ Die Jagdgesetzgebung im engeren Sinne liegt weitgehend im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz von Bund und Ländern, während andere jagdlich relevante Rechtsgebiete wie Waffen- und Fleischhygienerecht in die alleinige Kompetenz des Bundes fallen.

Jägerin mit Stöberhunden

Mit Stand des Jahres 2019 gab es in Deutschland 388.529 Jagdscheininhaber, was etwa einem halben Prozent der deutschen Gesamtbevölkerung entspricht, darunter 27.190 Frauen (7 %).[1] Die reguläre Gesamtjagdfläche, also die Gesamtheit aller nicht zu sogenannten befriedeten Bezirken gehörigen und damit bejagbaren Flächen, beläuft sich auf etwa 319.000 km² und umfasst damit rund 89 % der Gesamtfläche Deutschlands.[2][3]

Jäger mit Waffe und Hund auf dem Weg zum Ansitz
  1. Anzahl der Jagdscheininhaber in Deutschland. In: Statista.com. Statista GmbH, abgerufen am 4. November 2020.
  2. Markus Schaller: Forests and Wildlife Management in Germany – A mini-review. In: Eurasian Journal of Forest Science. Band 10, Nr. 1. Hokkaido University Forests, EFRC, 2007, ISSN 2147-7493, S. 59–70 (archive.org [PDF; abgerufen am 21. Januar 2019]).
  3. Frank-Uwe Michler: Prädatorenmanagement in deutschen Nationalparks? - Notwendigkeit und Machbarkeit regulativer Eingriffe am Beispiel des Waschbären (Procyon lotor). (PDF) In: europarc-deutschland.de. EUROPARC Deutschland, 29. März 2011, S. 40, archiviert vom Original am 2. November 2019; abgerufen am 2. November 2019.

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