Jagdpacht

Die Jagdpacht ist in Deutschland ein schuldrechtlich gegenseitiger Vertrag im Sinne des BGB (§ 581). Auf ihn finden daher grundsätzlich die Vorschriften über die Miete (§§ 535ff.) Anwendung. Die Jagdpacht[1] ist eine Sonderform der Pacht und ist in § 11 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) geregelt.

  1. Haseder S. 424

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