Jagdrevier

Karte der Jagdreviere auf der Gemarkung der Gemeinde Hasel in Baden im Jahr 1904 – neben dem Ist-Zustand der Jagdgrenzen ist ein Vorschlag zum Gebietstausch zwecks Arrondierung zwischen dem Jagdbezirk der Gemeinde und dem örtlichen Domänenjagdbezirk eingezeichnet

Ein Jagdrevier,[1] oftmals kurz Revier oder Jagd genannt, z. T. als Jagdgebiet,[2] oder Jagdbezirk,[3] seltener auch als Jagdbogen[4], Pirschbezirk[5] oder Jagdgrund[6] bezeichnet, ist ein Gebiet, in dem die Jagd ausgeübt wird.

  1. „Jagdrevier“ ist die im allgemeinen Sprachgebrauch gebräuchlichste Bezeichnung und wird zudem amtlich im Bayerischen Jagdgesetz, im Schweizer Bundesjagdgesetz sowie in den Jagdgesetzen der Kantone mit Revierjagdsystem verwendet.
  2. Amtliche Bezeichnung in österreichischen Landesjagdgesetzen.
  3. Amtliche Bezeichnung im deutschen Bundesjagdgesetz und in den meisten deutschen Landesjagdgesetzen.
  4. Insbesondere für einzelne Jagdreviere in einem größeren Gemeinschaftsjagdrevier verwendete Bezeichnung.
  5. Bezeichnung für Jagdreviere, die Teilgebiete von größeren Jagdrevieren sind.
  6. Meist im Plural Jagdgründe, insbesondere bei der Redewendung „in die ewigen Jagdgründe eingehen“ (sterben).

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