Jakobs-Drehgestell

Jakobs-Drehgestell an der ČD-Baureihe 844/Pesa Link
Jakobsdrehgestell eines Euromed
Vergleich eines Jakobs-Drehgestells (oben) mit konventionellen Drehgestellen
Gelenk und Drehzapfen für das Jakobs-Drehgestell eines Stadler Flirt

Ein Jakobs-Drehgestell (JDG, auch Jakobsgestell) ist eine Bauart von Eisenbahn-Drehgestellen, bei der sich zwei aufeinanderfolgende Fahrzeugwagenkästen auf ein gemeinsames Drehgestell abstützen. Das Drehgestell sitzt dabei direkt unter dem Übergang zweier dauerhaft damit gekoppelter Wagen(teile). Es ist benannt nach seinem Entwickler, dem Eisenbahningenieur Wilhelm Jakobs, der sein Patent am 8. August 1901 anmeldete.[1]

Da jeweils ein Drehgestell eingespart wird, gibt es nur noch halb so viele Räder pro Wagen, dies wiederum begrenzt das konstruktiv mögliche Wagengewicht im Vergleich zu Standard-Wagentypen. Die einzelnen Wagen bei Zügen mit Jakobs-Drehgestellen sind stets kürzer als vergleichbare Wagen der klassischen Bauart und haben keinen äußeren Überhang und keine Kupplung.

Ein Nachteil von Jakobs-Drehgestellen ist, dass die Fahrzeuge nur in Werkstätten getrennt werden können, während sie im Betrieb eine nicht trennbare Einheit bilden. Für eine Trennung muss eine Seite der Verbindung aufgebockt und ein Hilfsdrehgestell eingeschoben werden.

  1. Europäisches Patentamt: Gelenkwagen für Eisenbahnzüge, Patentnummer AT 11 726 B

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