Japanischer Regent

Das Amt eines Regenten in Japan unterschied sich von dem in anderen Ländern dadurch, dass der Ranghöchste (sei es Tennō oder Shōgun) die Herrschaft nicht selbst ausübte, sondern sich auch als Volljähriger durch einen Amtsträger vertreten ließ.

Zur Übersicht der Amtsinhaber siehe: Liste japanischer Regenten


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