Jerusalemgesetz

Jerusalemgesetz

Das Jerusalemgesetz (offiziell hebräisch חוק יסוד: ירושלים בירת ישראל Chok jesod: Jeruschalajim birat Jisra'el „Grundgesetz: Jerusalem Hauptstadt Israels“) ist ein israelisches Grundgesetz. Es wurde von der Knesset, dem israelischen Parlament, am 30. Juli 1980 verabschiedet.[1] Es besagt, dass „das vereinte Jerusalem … in seiner Gesamtheit die Hauptstadt Israels“ ist.

  1. Völkerrechtliche Bewertung der Anerkennung Jerusalems als Hauptstadt Israels, Deutscher Bundestag (PDF; 0,1 MB)

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