Josef Brandl (Jurist)

Josef Wilhelm Brandl[1] (* 30. April 1901 in Osterhofen; † 13. August 1991 in Passau) war ein deutscher Verwaltungsjurist. Während der deutschen Besetzung Polens 1939–1945 leitete er im Generalgouvernement die Wirtschaftsabteilungen im Distrikt Krakau und im Distrikt Galizien. Noch 1944 wurde er im Distrikt Galizien kommissarischer Amtschef der Zivilverwaltung. Seiner strafrechtlichen Verfolgung in der Volksrepublik Polen entzog er sich durch Flucht.

Brandl lebte bis 1950 als „Karl Müller“ in der Illegalität. In dieser Zeit wurde 1947 gegen Josef Brandl in Abwesenheit ein Entnazifizierungsverfahren mit der Einstufung „Mitläufer“ durchgeführt. 1954 kam Brandl über das Amt Blank in das Bundesministerium der Verteidigung und wurde dort Regierungsdirektor. Er wechselte 1956 in das Bundesministerium für Atomfragen und war dort als Ministerialrat auch für das Kernforschungszentrum Karlsruhe zuständig, dessen Geschäftsführer er anschließend von 1961 bis 1968 war. 1967 vertuschte er dort mehrere Störfälle.

  1. Im Taufregister der erste Vorname als „Joseph“, in späteren Dokumenten „Josef“. So Thomas Raithel/Niels Weise: „Für die Zukunft des deutschen Volkes“. Das bundesdeutsche Atom- und Forschungsministerium zwischen Vergangenheit und Neubeginn 1955–1972. Wallstein, Göttingen 2022, ISBN 978-3-8353-5075-5, S. 287. Raithel und Weise beziehen sich dort in Fußnote 4 auf das Archiv des Bistums Passau, Taufbuch Osterhofen 027~0026. 17. Eintrag.

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