Jugendwerkhof

Der Jugendwerkhof (JWH) war eine Einrichtung im System der Spezialheime der Jugendhilfe in der DDR. Eingewiesen wurden Jugendliche beiderlei Geschlechts im Alter von 14 und in Einzelfällen bis zu 20 Jahren,[1] die im Sinne der DDR-Pädagogik als schwererziehbar galten, dem Staatsziel der Erziehung zur sozialistischen Persönlichkeit nicht entsprachen oder aus Sicht verschiedener staatlicher Organe (Schule, Betriebe, Volkspolizei, Staatssicherheit, Kommissionen für Jugendhilfe) nicht in das Gesellschaftsbild der DDR passten. Aufgabe des Jugendwerkhofes war die Umerziehung „mit dem Ziel der Heranbildung vollwertiger Mitglieder der sozialistischen Gesellschaft und bewusster Bürger der Deutschen Demokratischen Republik.“[2]

In den Einrichtungen herrschten teilweise menschenunwürdige Bedingungen. Die Insassen waren de facto weitgehend rechtlos und oftmals Gewalt, Schikanen und Misshandlungen ausgesetzt. Viele ehemalige Insassen leiden noch heute an posttraumatischen Belastungsstörungen.

  1. § 2, Abs. 3 der Anordnung über die Spezialheime der Jugendhilfe vom 22. April 1965.In: GBl. der DDR II Nr. 53 vom 17. Mai 1965, S. 368.
  2. Anordnung über die Spezialheime der Jugendhilfe vom 22. April 1965.In: GBl. der DDR II Nr. 53 vom 17. Mai 1965, S. 368.

From Wikipedia, the free encyclopedia · View on Wikipedia

Developed by razib.in