Als Jungfrau wird eine Person bezeichnet, die noch keinen Geschlechtsverkehr hatte. Ob die Jungfräulichkeit nur durch Vaginalverkehr oder auch durch andere Formen sexueller Interaktion (z. B. Oralverkehr) verloren geht, ist starke Auslegungssache.[1]
Ursprünglich wurde die Bezeichnung ähnlich wie Maid oder Fräulein für eine junge und unverheiratete (daher vermutlich jungfräuliche) Frau verwendet, zunächst von Adel, dann im Bürgertum. Als Bezeichnung für ein junges Mädchen oder eine nichtverheiratete Frau gilt der Begriff jedoch heute als veraltet.[2]
Davon abgeleitet ist „Jungfer“ als Anrede für weibliches Hauspersonal (etwa Kammerjungfer). Männlicher Gegenbegriff zur Jungfrau war der Jüngling oder Junggeselle. Die Bedeutung der „Jungfräulichkeit“ (fach- und bildungssprachlich auch Virginität) in einer Ehe, die mit dem Vollzug der Ehe legitimiert und durch das Beilager zum Teil zeremoniell begleitet wurde, ging seit dem Mittelalter bis zum Teil ins 19. Jahrhundert im europäischen Kulturraum zurück. Bis Ende der 1990er Jahre war die „Jungfräulichkeit“ Gegenstand deutscher Rechtsprechung (siehe unten Kranzgeld). Insbesondere in patriarchalischen Gesellschaften spielt die Wertung der Jungfräulichkeit – neben dem Polygyniegrad und der Mitgiftkonkurrenz – eine Rolle und führt zu einer kulturspezifischen Senkung des Heiratsalters bis hin zur Kinderehe.[3]