Justizanstalt

Eingangsbereich der Justizanstalt Wien-Josefstadt
Hausfassade der Justizanstalt Wien-Favoriten
Außenmauer der Justizanstalt Graz-Karlau

Der Begriff Justizanstalt (JA) bezeichnet in Österreich alle Gefängnisse des judikativen Strafvollzugs. Diese Einrichtungen sind dem Bundesministerium für Justiz unterstellt und für den Vollzug von Freiheitsstrafen und Untersuchungshaft oder den Maßnahmenvollzug ausgelegt.

Bei Justizanstalten wird gesetzlich zwischen gerichtlichen Gefangenenhäusern und Strafvollzugsanstalten unterschieden. Zudem bestehen auch vier Forensisch-Therapeutische Zentren für den Maßnahmenvollzug. Maßgeblich für den Vollzug von Freiheitsstrafen in Österreich ist dabei das Strafvollzugsgesetz (StVG) sowie das vom Ministerium erlassene Vollzugshandbuch (VZH). Neben der Durchführung der Strafhaft werden in den österreichischen Justizanstalten auch Untersuchungshäftlinge und Inhaftierte des Maßnahmenvollzugs untergebracht.

Vergleichbare Einrichtungen in Deutschland werden als Justizvollzugsanstalten bezeichnet, in der Schweiz heißen die der Justiz unterstellten Gefängnisse Strafanstalten.


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