Justizministerium

Justizministerium bezeichnet das für die Justiz zuständige Ministerium eines Staates. In Deutschland wird es neben dem Auswärtigen Amt und den Ministerien der Finanzen, des Inneren und der Verteidigung zu den seit dem Kaiserreich etablierten klassischen Ressorts gezählt.[1] Justiz- und Innenminister gelten in Deutschland als Verfassungsminister.

  1. Diese Historie lebt fort im Genitiv in der Bezeichnung „Bundesminister der Justiz“, in Gegensatz zu „Bundesminister für Verkehr“ u. ä.

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