Das k.u.k. Kriegsministerium mit Sitz in Wien, bis 1911 Reichskriegsministerium genannt, war 1867–1918 oberste Verwaltungsinstanz der gemeinsamen Armee, in Friedenszeiten oft (gemeinsames) Heer genannt, sowie der Kriegsmarine Österreich-Ungarns.
Das Heer stellte den Großteil der Landstreitkräfte Österreich-Ungarns, zu denen auch die den Landesverteidigungsministern in Wien und Budapest unterstehenden Landwehren und der Landsturm gehörten. Heer, Landwehren, Landsturm und Kriegsmarine bildeten die „Bewaffnete Macht“ oder „Wehrmacht“ der Doppelmonarchie unter dem Oberbefehl des Monarchen.
Das Ministerium wurde im Schematismus unter dem Oberbegriff Zentralleitung und Militärbehörden geführt. An der Spitze stand der k.u.k. Kriegsminister (bis 20. September 1911 Reichskriegsminister), der dem Oberkommandierenden[1] unterstand und vom Monarchen ernannt und enthoben wurde.[2]
Das Kriegsministerium war nicht zuständig für:
Die beiden Landwehren entstanden als Kompromiss mit Ungarn, das ein von der Wiener Regierung unabhängiges ungarisches Heer anstrebte. Die Rekrutenzahl beider Landwehren zusammen machte aber nur einen kleinen Teil aller Rekruten aus.