Als Kabinett wird in der Politik zumeist eine bestimmte Regierung eines (Bundes-)Staates bezeichnet, genauer die Regierungsmannschaft, also die jeweilige Besetzung, an deren Spitze ein Regierungschef steht (meist Premierminister, Ministerpräsident oder Kanzler). Zum Kabinett gehören ebenfalls mehrere Minister, die für unterschiedliche Themenbereiche zuständig sind, und weitere hohe Staatsbeamte (bspw. Staatssekretäre). Nur zwei Staaten, die Schweiz und Rojava, werden von einem Rat ohne einzelnen Regierungschef regiert; diese Regierungen werden daher üblicherweise nicht als Kabinett bezeichnet. Ebenfalls teilweise nicht als Kabinett bezeichnet werden Regierungsmannschaften, die keine thematisch zugeschnittenen Ministerien haben, was in seltenen Fällen in Diktaturen vorkommen kann.
Daneben, jedoch deutlich seltener, findet sich der Begriff Kabinett auch zur Bezeichnung sonstiger leitender Stäbe, nicht einer Regierung, auf höchster oder unterer Staatsebene oder an der Spitze einer hohen Behörde (dann in der Regel einer Bundesbehörde).