Unter kalkulatorischen Kosten versteht man in der Betriebswirtschaftslehre und im Rechnungswesen Kostenarten, denen gar kein oder kein gleich hoher Aufwand gegenübersteht. Kalkulatorische Kosten fallen nur rechnerisch an, sie werden tatsächlich nicht bezahlt. Pendant sind die kalkulatorischen Erlöse.