Kammer der Gemeinden

Die Kammer der Gemeinden ist eine der beiden Kammern des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarates. Die Kammer ist die Stimme der kommunalen Gebietskörperschaften (Städte und Gemeinden) im Europarat. Sie besteht aus 324 Vertretern aus den 46 Mitgliedstaaten des Europarates, welche entweder direkt in ein Amt einer kommunalen Gebietskörperschaft gewählt wurden oder einer direkt gewählten Versammlung unterstehen.[1] Die Kammer bietet den kommunalen Vertretern eine Gelegenheit, um gemeinsame Anliegen zu besprechen, Erfahrungen auszutauschen und Politikvorschläge zu entwickeln.

Die Arbeit der Kammer findet im Rahmen von vier satzungsmäßigen Ausschüssen statt. Der Ausschuss für institutionelle Fragen beschäftigt sich mit Themen der kommunalen Selbstverwaltung. Er beobachtet Wahlen auf kommunaler und regionaler Ebene, verfasst Berichte und erarbeitet Empfehlungen. Der Ausschuss für Kultur und Bildung ist zuständig für die Themenfelder Kultur, Bildung, Medien, Jugend, Sport und Kommunikation. Der Ausschuss für sozialen Zusammenhalt ist verantwortlich für Fragen der Beschäftigung, der staatsbürgerlichen Verantwortung, für Migration, interkommunale Beziehungen, soziale Gerechtigkeit, die Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern und Solidarität. Der Ausschuss für nachhaltige Entwicklung beschäftigt sich mit Umweltfragen und Themen der Stadt- und Raumplanung.

Gemäß der neuen Charta des Kongresses, die am 2. Mai 2007 vom Ministerkomitee des Europarates verabschiedet wurde, basiert die Mitgliedschaft in der Kammer auf einer ausgeglichenen geografischen Verteilung, einer gleichberechtigten Vertretung der verschiedenen Arten kommunaler Gebietskörperschaften und der politischen Kräfte innerhalb dieser Gebietskörperschaften, sowie einer gleichberechtigten Repräsentation von Frauen und Männern. Die Kammer entwirft Berichte, Empfehlungen, Resolutionen und Meinungen zu Themen aus seinen Handlungsfeldern und stellt diese dem Ständigen Ausschuss des Kongresses zur Verabschiedung vor. Die Kammer wählt ihren Präsidenten alle zwei Jahre aus ihren Mitgliedern und ernennt das Büro der Kammer, welches aus dem Präsidenten und sieben Vize-Präsidenten besteht. Dabei wird so weit als möglich auf eine gerechte geografische Verteilung zwischen den Mitgliedstaaten geachtet.

Das ständige Sekretariat der Kammer hat seinen Sitz im Europapalast in Straßburg und wird von einem Geschäftsführer, der vom Generalsekretär des Europarates ernannt wird, geleitet.

Die Kammer der Gemeinden besteht satzungsgemäß aus 306 Mitgliedern aus folgenden Ländern:

Staat Mitglieder Staat Mitglieder Staat Mitglieder
Albanien Albanien 04 Andorra Andorra 02 Armenien Armenien 04
Aserbaidschan Aserbaidschan 06 Belgien Belgien 07 Bosnien und Herzegowina Bosnien und Herzegowina 05
Bulgarien Bulgarien 06 Danemark Dänemark 05 Deutschland Deutschland 18
Estland Estland 03 Finnland Finnland 05 Frankreich Frankreich 18
Georgien Georgien 05 Griechenland Griechenland 07 Irland Irland 04
Island Island 03 Italien Italien 18 Kroatien Kroatien 05
Lettland Lettland 03 Liechtenstein Liechtenstein 02 Litauen Litauen 04
Luxemburg Luxemburg 03 Malta Malta 03 Nordmazedonien Nordmazedonien 03
Moldau Republik Moldau 05 Monaco Monaco 02 Montenegro Montenegro 03
Niederlande Niederlande 07 Norwegen Norwegen 05 Osterreich Österreich 06
Polen Polen 12 Portugal Portugal 07 Rumänien Rumänien 10
San Marino San Marino 02 Schweden Schweden 06 Schweiz Schweiz 06
Serbien Serbien 07 Slowakei Slowakei 05 Slowenien Slowenien 03
Spanien Spanien 12 Tschechien Tschechien 07 Turkei Türkei 18
Ukraine Ukraine 12 Ungarn Ungarn 07 Vereinigtes Konigreich Vereinigtes Königreich 18
Zypern Republik Zypern 03
GESAMT 306
  1. Congress Database - Council of Europe. Abgerufen am 6. Februar 2020.

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