Kardinalnepot

Das Amt des Kardinalnepoten war eine im Kirchenstaat der Renaissance und des Barocks etablierte Position. Dabei wurden Verwandte des amtierenden Papstes, meistens dessen Neffen (lateinisch nepotes), in den Kardinalsrang erhoben, um dann als „rechte Hand“ des Papstes zu fungieren. Diese fest umschriebene und institutionalisierte Rolle des Kardinalnepoten wurde im System der römisch-katholischen Kirche von Paul III. während dessen Pontifikat von 1534 bis 1549 etabliert. Innozenz XII. schaffte dieses Amt 1692 wieder ab. Der Begriff des Nepotismus (Neffen-, Vetternwirtschaft) hat in diesem Amt seinen Ursprung.


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