Kartell ist in der Wirtschaft die Bezeichnung für Absprachen oder abgestimmte Verhaltensweisen zwischen zwei oder mehr Wettbewerbern zur Abstimmung ihres Wettbewerbsverhaltens auf einem Markt. Solche Wirtschaftskartelle sind im Kartellrecht reglementiert und unterliegen mit wenigen Ausnahmen dem Kartellverbot. Der Begriff besitzt in anderen Bereichen weitere Begriffsinhalte.