Kartelltheorie

Unter Kartelltheorie versteht man üblicherweise die Lehre von den Wirtschaftskartellen. Da der Begriff Kartell aber nicht auf den Bereich der Wirtschaft begrenzt sein muss, sind grundsätzlich auch Theorien über nichtwirtschaftliche Kartelle denkbar. Solche bestehen bereits in Gestalt der Staatenkartelltheorie und der Lehre von den Parteienkartellen. Für die vormodernen Kartelle, die als Regelwerke für Turniere, Duelle und höfische Wettkampfspiele oder in Gestalt zwischenstaatlicher Fairnessabkommen bestanden, gab es keine wissenschaftliche Theorie. Eine solche entwickelte sich seit den 1880er Jahren für den Anwendungsbereich der Wirtschaft, getrieben von der Notwendigkeit, die massenhaft aufgekommenen Unternehmenskartelle verstehen und einordnen zu können. Bei der wirtschaftlichen Kartelllehre kann man zwischen einer klassischen und einer modernen Phase unterscheiden, wobei die Durchsetzung eines allgemeinen Kartellverbots in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg durch die Amerikaner die Zäsur zwischen beiden setzt.


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