Kassenpatient oder Kassler[1] sind umgangssprachliche Bezeichnungen für ein Mitglied einer der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV).
In Deutschland sind ca. 87 % der Bevölkerung Kassenpatienten. Man grenzt dort „Kassenpatienten“ von den Privatpatienten ab, die ihre Arzt-, Krankenhaus- und sonstigen Rechnungen über medizinische Leistung selbst (privat) bezahlen. In der Regel sind Privatpatienten bei einer Privaten Krankenversicherung (PKV) versichert, die ihnen – je nach Tarif – die Kosten ganz oder teilweise erstattet oder sie haben zusätzlich Anspruch auf Beihilfe. Seit dem 1. Januar 2004 haben Kassenpatienten die Möglichkeit Kostenerstattung bei ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu wählen.