Katastrophenfall

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Der Katastrophenfall ist sowohl eine Bezeichnung im staatlichen Katastrophenschutz als auch allgemein bei Sicherheitsbetrachtungen technischer Anlagen und Gebäude von Industrie und Wirtschaft. Erst formalisierte Beschreibungen von Katastrophen erlauben die Planung von wirksamen Alarm- und Sicherheitsmaßnahmen. Durch das Feststellen eines Katastrophenfalles finden im betroffenen Gebiet die entsprechenden Vorschriften über die Rechte, Pflichten und Einsatzpläne während einer Katastrophe ihre volle Anwendung. Vielfach wird im Fachjargon wie auch in Dokumentationen die Abkürzung K-Fall (auch Kat-Fall) verwendet. Die betroffene Bevölkerung wird mit Rundfunkdurchsagen, Sirenen- und Lautsprecherwarnungen, Pressemitteilungen sowie ortsüblichen Bekanntmachungen informiert.[1]

  1. Andreas Walus: Katastrophenorganisationsrecht. (PDF; 1,28) Prinzipien der rechtlichen Organisation des Katastrophenschutzes. In: www.bbk.bund.de. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), November 2012, abgerufen am 6. Juni 2024.

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