Kennzeichenliberalisierung

Karte der deutschen Landkreise und kreisfreien Städte mit ihren Kfz-Kennzeichen. Im Zuge der Liberalisierung wieder eingeführte Altkennzeichen sind blau, nicht wieder eingeführte rot markiert.

Unter dem Begriff Kennzeichenliberalisierung wird in Deutschland eine Reform der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) verstanden. Dadurch haben Landkreise und kreisfreie Städte (im Sinne der FZV Verwaltungsbezirke genannt), die zu Rechtsnachfolgern von aufgelösten Landkreisen und kreisfreien Städten bestimmt wurden, die Möglichkeit, mehrere Kfz-Unterscheidungszeichen bei der Fahrzeugzulassung zu vergeben. Diese zusätzlichen Unterscheidungszeichen (erste ein- bis dreistellige Buchstabenkombination auf den Nummernschildern) ergeben sich aus den Stadt- und Kreiskürzeln der aufgelösten Landkreise und kreisfreien Städte, die im Gebiet des heutigen Verwaltungsbezirks bestanden. Die Verordnungsreform durch die Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften trat am 1. November 2012 in Kraft.


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