Der allgemeine Begriff „Kinderfachabteilung“ wurde im NS-Staat als beschönigende Bezeichnung für besondere Einrichtungen der Psychiatrie in Krankenhäusern sowie Heil- und Pflegeanstalten verwendet, die der „Kinder-Euthanasie“ dienten, also der Forschung an und Tötung von Kindern und Jugendlichen, die körperlich oder geistig behindert waren. Die Krankenmorde in der Zeit des Nationalsozialismus, bei denen es sich tatsächlich nicht um Euthanasie, sondern um Massenmorde handelte, wurden ab 1945 als Verbrechen gegen die Menschlichkeit be- und verurteilt.