Kirchenhoheit

Die Kirchenhoheit ist die Summe der Hoheitsrechte über Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften (iura circa sacra). Von ihr werden das kirchliche Selbstbestimmungsrecht bzw. die Kirchengewalt, also die interne kirchliche Leitungsgewalt unterschieden (iura in sacra).

In einem souveränen Staat liegt bei diesem die Kirchenhoheit. Die Intensität ihrer Ausübung wird durch das Maß an Religionsfreiheit und religiöser Selbstbestimmung beeinflusst, das der jeweilige Staat gewährleistet.


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