Die Klagebefugnis oder Prozessführungsbefugnis (auch Beschwerdebefugnis genannt) ist ein Begriff aus dem deutschen Prozessrecht. Der Kläger ist klagebefugt, wenn er geltend macht, in eigenen subjektiven Rechten verletzt zu sein. Viele Verfahrensarten kennen die Klagebefugnis als Zulässigkeitsvoraussetzung, das heißt, dass die Klage bei fehlender Klagebefugnis bereits als unzulässig abgewiesen wird, ohne dass überhaupt zur Sache (Begründetheit) entschieden würde.
Auf das Erfordernis der Verletzung in eigenen Rechten kann nur da verzichtet werden, wo ein Gesetz auch Dritten ein Klagerecht einräumt, etwa in Form der Verbandsklage.