Der Klimaschutzplan 2050 beschreibt die klimaschutzpolitischen Grundsätze und Ziele der deutschen Bundesregierung im Blick auf die Umsetzung des Übereinkommens von Paris, er wurde am 14. November 2016 verabschiedet. Im Rahmen des Paris-Abkommens hat sich die Weltgemeinschaft völkerrechtlich verbindlich zu dem Ziel bekannt, die globale Erwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen (sog. Zwei-Grad-Ziel) und darüber hinaus Anstrengungen zu unternehmen, die globale Erwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Hierzu hatte die Europäische Union im Vorfeld der UN-Klimakonferenz in Paris 2015 den Plan eingebracht, EU-weit die Treibhausgasemissionen bis 2050 um 80 bis 95 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 zu senken.[1] Der nationale Klimaschutzplan 2050 soll die hierfür erforderlichen Reduktionsschritte aufzeigen.[2] Er wurde am 14. November 2016 vom Bundeskabinett beschlossen. Der Klimaschutzplan 2050 ist die Langfrist-Strategie Deutschlands gemäß Governance-Verordnung der EU, er selbst beinhaltet noch keinen konkreten Maßnahmenplan, er kündigte jedoch an, dass ein in seiner Minderungswirkung quantifiziertes Maßnahmenprogramm im Jahr 2018 vorgelegt werden soll.[3] Das Klimakabinett soll gewährleisten, dass der Klimaschutzplan 2050 umgesetzt wird. Am 9. Oktober 2019 wurde vom Bundeskabinett als Nationaler Energie- und Klimaplan das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 beschlossen,[4] außerdem der Entwurf eines Bundes-Klimaschutzgesetzes, um die Klimaschutzziele in Deutschland erstmals gesetzlich zu verankern.[5]