Als Klostergesetz wurde das preußische Gesetz zur Auflösung der geistlichen Orden bezeichnet. Es wurde im Juni 1875 im preußischen Amtsblatt veröffentlicht und war Teil des Kulturkampfs. Es wurde am 31. Mai 1875 vollzogen und am 3. Juni 1875 verkündet.
Mit dem Gesetz vom 29. April 1887 wurden alle Orden außer dem Jesuitenorden wieder zugelassen.[1]