Kodifikation

Eine Kodifikation ist die systematische Zusammenstellung der Rechtssätze eines Rechtsgebiets in einem einheitlichen Gesetzeswerk. In diesem soll, grundsätzlich unter Ausschluss weiterer Rechtsquellen, das jeweilige Rechtsgebiet abschließend geregelt werden. Das Prinzip der Vollständigkeit erfordert weiterhin eine strukturierte Gliederung und ein konsequentes Begriffsinstrumentarium.[1] Klassische Vertreter deutscher Kodifikationen sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Zivilprozessordnung (ZPO). Geprägt wurde der Begriff vom englischen Juristen und Sozialreformer Jeremy Bentham.[2]

Fehlt der Zusammenstellung eine ordnende Systematik, oder setzt sie sich lediglich aus Zitaten anderer Gesetzeswerke zusammen, so wird von einer „Kompilation“ gesprochen. Klassische Vertreter sind hier die Bestandteile des sogenannten Corpus iuris civilis, etwa die Digesten. Der römisch-germanische Rechtskreis ist größtenteils durch Kodifizierung gekennzeichnet, wohingegen das Common Law nur Gesetzeskompilationen kennt.

  1. Hans Hermann Seiler: Geschichte und Gegenwart im Zivilrecht. Heymanns, Köln 2005, ISBN 3-452-25387-2, S. 315–328.
  2. Bernd Mertens: Gesetzgebungskunst im Zeitalter der Kodifikationen. Theorie und Praxis der Gesetzgebungstechnik aus historisch-vergleichender Sicht. Tübingen 2004, S. 497 ff.; Georg Kramer-McInnis: Der „Gesetzgeber der Welt“, Jeremy Benthams Grundlegung des klassischen Utilitarismus. Zürich / St. Gallen 2008, S. 168 ff.

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