Kolonialgesellschaften (auch Kolonisationsgesellschaften) waren Gesellschaften sehr verschiedener Bestimmung und Rechtsformen. Mit Ausnahme von Typ 1 ging es dabei um deutschen Kolonialismus.
Nach der Bestimmung fasst man folgende Gesellschaftstypen zusammen:
- Organisationen für die Kolonisierung und Regierung ganzer Gebiete
- Gesellschaften für Auswanderung und Überführung von Menschen nach fremden Ländern
- Gesellschaften für agitatorische Zwecke
- Gesellschaften für den Betrieb verschiedener wirtschaftlicher Unternehmungen in Kolonien, meist als private Kapitalgesellschaft organisiert.