Kommerzialrat (häufig auch abgekürzt KmzlR, KommR oder KmR, selten auch nur KR) ist ein Berufstitel in Österreich, der ehrenhalber an Angehörige des Wirtschaftslebens verliehen wird, die sich in ihren langjährig ausgeübten Berufen Verdienste um die Republik Österreich erworben haben.
Der Berufstitel Kommerzialrat ist gesetzlich geschützt: „Wer unbefugt einen Berufstitel führt, begeht, sofern dadurch kein gerichtlich zu ahndender Straftatbestand verwirklicht wird, eine Verwaltungsübertretung.“[1]
Der Berufstitel und seine Verleihung sind durch eine im BGBl. II Nr. 261/2002 kundgemachte Entschließung des Bundespräsidenten geregelt.