Kommunale Selbstverwaltung in Portugal

Die Kommunale Selbstverwaltung in Portugal wird von den als Autarquias Locais bezeichneten Gebietskörperschaften wahrgenommen. Nach der portugiesischen Verfassung von 1976 werden die Autarquias Locais als elementare Bestandteile der Demokratie definiert und als Gebietskörperschaften (pessoas colectivas territoriais) anerkannt (Art. 235).

Der Verfassung nach bestehen die Autarquias Locais aus Municípios (Kreise) und ihren untergliederten Freguesias (Gemeinden) in Kontinentalportugal, darüber hinaus aus Regiões Administrativas (Verwaltungsregionen), die bislang aber nicht eingerichtet wurden.

Die auf der dritten Ebene der Verwaltungsgliederung Portugals vorhandenen Distrikte, die in ihrer Funktion mit deutschen Regierungsbezirken vergleichbar sind, sind Einrichtungen der Zentralregierung ohne eigene Rechtsfähigkeit. Die Befugnisse und Zuständigkeiten der Autarquias Locais werden durch Gesetz festgelegt. Die Autarquias Locais haben nach Maßgabe gesetzlicher Regelung ein eigenes Besteuerungsrecht. Ihre Organisation besteht aus einer ratgebenden Versammlung sowie einer Exekutive, die beide durch eigene Wahlen zustande kommen. Das Organ der Freguesias ist die Junta da Freguesia, das der Municípios die Câmara Municipal.


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