Ein Kommunalverband besonderer Art ist eine Gebietskörperschaft der Kreisebene in der Bundesrepublik Deutschland, die eine Großstadt mit teilweise kreisfreiem Sonderstatus und ihre Umgebung umfasst. Im Kommunalrecht der betreffenden Länder werden die betreffenden Körperschaften einfach als Gebietskörperschaften und Gemeindeverbände definiert und dazu die einzelfallspezifischen Sonderregelungen der Verwaltungszuständigkeiten und kommunalen Aufgabenverteilung aufgezählt.[1] Für Gebietskörperschaften der Kreisebene, die größere Städte zusammen mit ihrer Umgebung umfassen, ist allgemeiner auch die ebenso informelle Bezeichnung Regionalkreis üblich.
Gebietskörperschaften der Kreisebene mit besonderer Bezeichnung sind:
Im Gegensatz zu anderen ehemals kreisfreien Städten behielten die zu den neuen Gebietskörperschaften gehörenden Städte Hannover und Aachen weiter einen Teil der Aufgaben einer kreisfreien Stadt.[2][3]