Als Kompetenz-Kompetenz (auch Kompetenzkompetenz) wird in den Staatswissenschaften die Kompetenz verstanden, sich selbstständig neue Entscheidungskompetenzen zu geben.[1][2] Ausgehend von dem Begriff der Kompetenz als der Fähigkeit und der Befugnis sozialer Akteure, durch eigene Handlungen bestehende normative Verhältnisse zu ändern,[3][4] bedeutet Kompetenz-Kompetenz so viel wie die Rechtsmacht und die Legitimation zur Begründung eigener Kompetenzen.
Der Begriff geht zurück auf eine wissenschaftliche Studie Hugo Böhlaus zur Verfassung des Norddeutschen Bundes aus dem Jahre 1869[5][6][7] und ist seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts vor allem für die Beschränkung oder die Übertragung einzelner Hoheitsrechte durch die Mitgliedstaaten an zwischenstaatliche Einrichtungen wie die Europäische Union oder die NATO von Bedeutung.[8]
- ↑ Martin Große Hüttmann: Kompetenz-Kompetenz. In: Martin Große Hüttmann, Hans-Georg Wehling (Hrsg.): Das Europalexikon. 3. Auflage. Bonn 2020 (bpb.de [abgerufen am 18. März 2023]).
- ↑ Enrico Schöbel: Kompetenzkompetenz. Gabler Wirtschaftslexikon, abgerufen am 18. März 2023.
- ↑ vgl. Hubert Schnüriger: Der Begriff der Kompetenz. Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie 2013, S. 77–94.
- ↑ Kompetenz. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 345. zeno.org, abgerufen am 18. März 2023.
- ↑ Hugo Böhlau: Competenz-Competenz? Erörterungen zu Artikel 78 der Verfassung des Norddeutschen Bundes. Leipzig, 1869.
- ↑ Boehlau, Hugo. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 144. zeno.org, abgerufen am 18. März 2023.
- ↑ Martin Große Hüttmann: Kompetenz-Kompetenz. In: Martin Große Hüttmann, Hans-Georg Wehling (Hrsg.): Das Europalexikon. 3. Auflage. Bonn 2020 (bpb.de [abgerufen am 18. März 2023]).
- ↑ vgl. Norman Weiß: Kompetenzlehre internationaler Organisationen. Springer, Berlin/Heidelberg 2009, ISBN 978-3-642-03377-3.