Als Komposition (von lateinisch componere ‚zusammenfügen‘) (veraltet: Tonwerk) wird bezeichnet:
- die Schöpfung, Erarbeitung und Urheberschaft eines musikalischen Kunstwerks (das Komponieren), sowie
- das vollendete, zur Aufführung bereitliegende Tonstück selbst, insbesondere sein musikalischer Aufbau.
In der Regel handelt es sich um ein überliefertes Werk eines Komponisten, das die Möglichkeit zur wiederholbaren Ausführung bietet. Gegenbegriffe sind:
- mündliche Überlieferung: Ein Musikwerk lässt sich nicht auf eine Person zurückführen, sondern wird als Gemeingut weitergetragen und unterliegt dabei mitunter auch Veränderungen;
- Improvisation: Musik entsteht im Spielprozess selbst und ist nicht zur wiederholten Ausführung gedacht (hingegen ist die Fantasie eine eigene Kompositionsform);
- Interpretation: Ein als Komposition vorliegendes Werk wird von einem Interpreten (Sänger, Musiker) aufgeführt.
In früheren Jahrhunderten wurde die jeweils aktuelle Kompositionslehre (Harmonielehre, Kontrapunkt, Formenlehre) meist von erfahrenen Komponisten im Lehrer-Schüler-Verhältnis weitergegeben. Heute ist sie an europäischen Musikhochschulen ein zumeist zehnsemestriges Hauptstudienfach.