Eine Konferenz ist ein Zusammenschluss mehrerer Linienreedereien in der Seeschifffahrt. Bei den Zusammenschlüssen handelt es sich um freiwillige Kartelle. Konferenzen unterliegen in Deutschland nicht dem Kartellrecht.
Die Leitung einer Konferenz obliegt einem sog. Konferenzsekretariat, das die Vereinbarungen der Konferenz und deren Einhaltung durch die Konferenzmitglieder überwacht.