Die Nationalversammlung schaffte mit Wirkung vom 15. März 1919 den Staatsrat, der aus den drei Präsidenten der Nationalversammlung und 20 weiteren Abgeordneten bestand, ab. Auch die bisherige Rotation der drei Vorsitzenden der Nationalversammlung in ihren Funktionen entfiel nun; der Präsident der Nationalversammlung, Karl Seitz, war bis zur Wahl des ersten Bundespräsidenten am 9. Dezember 1920 Staatsoberhaupt.
Auf Grund der neuen Verfassung wurde die Nationalversammlung am 10. November 1920 vom Nationalrat und vom Bundesrat abgelöst. Aus der Staatsregierung wurde die Bundesregierung und aus dem Staatsgesetzblatt das Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich. Die Bezeichnung Staatskanzler wurde durch Bundeskanzler ersetzt, die Bezeichnung Staatssekretär durch Bundesminister.