Konstituierender Reichstag

Zeichnung zur ersten Sitzung des konstituierenden Reichstags am 24. Februar 1867

Der konstituierende Reichstag von Februar bis April 1867 war ein Gremium zur Verfassungsvereinbarung. Norddeutsche und mitteldeutsche Staaten hatten 1866 im Augustbündnis abgesprochen, dass sie ihrem Bündnis eine verfassungsmäßige Grundlage geben wollten. Gemeint war damit die Gründung des Norddeutschen Bundes als Bundesstaat. Die Verfassung des Norddeutschen Bundes sollte vereinbart werden, und zwar einerseits zwischen den künftigen Gliedstaaten und andererseits dem norddeutschen Volk.

Das Volk wurde durch den konstituierenden Reichstag vertreten. Dieser Reichstag hatte nur diese eine Aufgabe: den Verfassungsentwurf der verbündeten Regierungen zu beraten und anzunehmen. Das Gremium war also genau genommen keine verfassungsgebende Versammlung,[1] sondern eine verfassungsvereinbarende Versammlung, denn die Verfassungsgebung geschah nur gemeinsam mit den Bündnisstaaten. Auch war das Gremium kein Parlament, da es keine Gesetze beschloss oder andere parlamentarischen Aufgaben hatte.

  1. Siehe zur Ableitung aus dem Vertragstext Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Band III: Bismarck und das Reich. 3. Auflage, W. Kohlhammer, Stuttgart [u. a.] 1988, S. 646.

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