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Kurztitel: | Konstitution und Konvention der ITU |
Voller Titel: | Konstitution und Konvention der Internationalen Fernmeldeunion |
Typ: | völkerrechtlicher Vertrag |
Rechtsmaterie: | Völkerrecht |
Geltungsbereich: | international |
Abkürzung: | VERTRAG[1] |
Vertragsstaaten: | ca. 200 |
Verkündungstag: | 22. Dezember 1992 |
Aktuelle Fassung: | Deutschland: BGBl II 2001, 365 |
Die Konstitution und Konvention der Internationalen Fernmeldeunion (englisch Constitution and Convention of the International Telecommunication Union) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der von fast allen Staaten der Erde unterzeichnet und ratifiziert wurde. Die Konstitution und Konvention der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) wurde am 22. Dezember 1992 in Genf unterzeichnet. Sie ist die Grundlage der ITU und wird von der Generalbevollmächtigtenversammlung (engl. Plenipotentiary Conference) der ITU fortgeschrieben.
Die Konstitution und Konvention der Internationalen Fernmeldeunion ist 1992 an die Stelle des Internationalen Fernmeldevertrags getreten.
Die Präambel der Konstitution der Internationalen Fernmeldeunion lautet in der deutschen Übersetzung (im deutschen Bundesgesetzblatt):
In Artikel 4 legt die Konstitution der ITU fest, dass die folgenden Werke die Grundsatzdokumente der ITU sind:
Die Vollzugsordnungen sind die Vollzugsordnung für den Funkdienst und die Vollzugsordnung für internationale Fernmeldedienste. Sie ergänzen die Konstitution und Konvention der Internationalen Fernmeldeunion und sind ebenfalls für alle Mitglieder der ITU verbindlich.