Kontrollratsgesetz

Kontrollratsgesetze sind in den Jahren 1945 bis 1948 in Ausübung der Besatzungsrechte der vier Siegermächte vom Alliierten Kontrollrat erlassene Gesetze zur allgemeingültigen Anwendung.[1] Die alliierte Gesetzgebung umfasste außerdem eine Reihe von Kontrollratsdirektiven, Kontrollratsproklamationen, Kontrollratsbefehlen und Instruktionen. Verkündet wurden die Gesetze unter anderem im Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland.

  1. Nr. 1 b) der Kontrollratsdirektive Nr. 10 Methoden der gesetzgebenden Tätigkeit des Kontrollrats vom 22. September 1945.

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