Kontrollratsgesetze sind in den Jahren 1945 bis 1948 in Ausübung der Besatzungsrechte der vier Siegermächte vom Alliierten Kontrollrat erlassene Gesetze zur allgemeingültigen Anwendung.[1] Die alliierte Gesetzgebung umfasste außerdem eine Reihe von Kontrollratsdirektiven, Kontrollratsproklamationen, Kontrollratsbefehlen und Instruktionen. Verkündet wurden die Gesetze unter anderem im Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland.