Kontrollratsgesetz Nr. 10

Basisdaten
Titel: Kontrollratsgesetz Nr. 10: Bestrafung von Personen, die sich Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden oder gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht haben.
Kurztitel: Kontrollratsgesetz Nr. 10
Abkürzung: KRG 10
Art: Nationales Recht
Geltungsbereich: Deutschland in den Grenzen vom 2. September 1945
Erlassen aufgrund von:
Berliner Erklärung
Rechtsmaterie: Strafrecht
Erlassen am: 20. Dezember 1945 (Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland S. 55)
Inkrafttreten am: 24. Dezember 1945
Außerkrafttreten: BRD: 30. Mai 1956 (BGBl. I. S. 437)
DDR: 20. September 1955 (Ministerratsbeschluss UdSSR)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Kontrollratsgesetz Nr. 10 (KRG 10, englisch Control Council Law No. 10, abgekürzt CCL10) vom 20. Dezember 1945 ist wie die übrigen Kontrollratsgesetze eine vom Alliierten Kontrollrat erlassene Rechtsnorm. Es bildete in den ersten Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg die wichtigste Rechtsgrundlage für Prozesse gegen Personen, die wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt wurden.


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