Eine Korporationsgemeinde (auch Korporationsbürgergemeinde oder kurz Korporation) ist eine Personengesellschaft oder Korporation, die über kein Territorium, jedoch meist über Grundbesitz verfügt und nach moderner Rechtsauffassung auch der allgemeinen Wohlfahrt förderlich sein soll. Öffentlich-rechtliche Korporationen gibt es insbesondere in den Kantonen der Zentral- und der Ostschweiz. Privatrechtliche, ebenfalls als Korporation bezeichnete Nutzungsgenossenschaften sind auch andernorts in der Schweiz bekannt.
Die Bürger der Korporationsgemeinde werden Gemeinder genannt.