Die Bezeichnungen Krankenpfleger oder Krankenschwester sind in Deutschland geschützte Berufsbezeichnungen für einen Heilberuf.[1]
Grundlage für den reglementierten Beruf ist eine Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege. Die verschiedenen Ausbildungsgesetze für Pflegeberufe in Deutschland, Österreich und in der Schweiz sehen jeweils neue geschützte Berufsbezeichnungen vor, wobei in Deutschland die alten Berufsbezeichnungen Krankenpfleger und Krankenschwester weiterhin geschützt sind, aber gegen die neuen ausgewechselt werden können.
Umgangssprachlich werden die Bezeichnungen Krankenpfleger und Krankenschwester synonym – zum Teil verkürzt zu Pfleger und Schwester – auch auf Personen angewendet, die ohne besondere Qualifikation in der Pflege tätig sind oder einen anderen Gesundheitsberuf im Gesundheitswesen ausüben.