Kranzgeld

Als Kranzgeld (früher auch Deflorationsgeld)[1] bezeichnete man in Deutschland eine finanzielle Entschädigung, die eine „unbescholtene“ Frau (siehe unten) von ihrem ehemaligen Verlobten einfordern konnte, wenn sie auf Grund eines Eheversprechens mit ihm Geschlechtsverkehr hatte und er anschließend das Verlöbnis löste. Gleiches galt auch für neuverlobte Witwen.

  1. Defloration. In: Brockhaus’ Kleines Konversations-Lexikon. 5. Auflage. Band 1. Brockhaus, Leipzig 1911, S. 400–401 (Digitalisat. zeno.org).

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