Der Kreisarzt (früher auch Kreisphysikus) war in Preußen der staatliche Gesundheitsbeamte des Kreises. Kreisärzte nahmen öffentliche Aufgaben wie Seuchenabwehr, die Kontrolle von Medizinalpersonen und gerichtsärztliche Angelegenheiten wahr. Das preußische Kreisarztgesetz vom 16. September 1899 wies ihnen darüber hinaus auch sozialhygienische Aufgaben zu. Mit dem „Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens“ (GVG) vom 3. Juli 1934 wurden die Kreisärzte zum 1. April 1935 durch staatliche Gesundheitsämter ersetzt.