Kreisobrist

Der Kreisobrist war ein Amt in den Reichskreisen des Heiligen Römischen Reichs in der Frühen Neuzeit.

Nach der Kreisordnung von 1522 sollte jeder Kreis einen Hauptmann ernennen und dem Kaiser anzeigen. Dieser sollte jedoch nicht in erster Linie militärischer Vorgesetzter der Kreistruppen sein, sondern alle in dieser Kreisordnung genannten Aufgaben der Kreise vollziehen.[1] Im Augsburger Reformwerk vom 25. September 1555 wurden seine Aufgaben nun mit dem Titel Kreisobrist erneut festgelegt.[2]

  1. nach Hofmann, S. 66 ff
  2. §§ 56 – 60 des Augsburger Reichsabschieds

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