Kreisreformen in Deutschland nach 1990

Der Artikel Kreisreformen in Deutschland nach 1990 erfasst die Durchführung von Gebietsreformen auf Kreisebene (kreisfreie Städte und Landkreise) nach der Deutschen Wiedervereinigung. Es gibt 294 Landkreise (einschließlich der Städteregion Aachen, der Region Hannover und des Regionalverbandes Saarbrücken) und 106 kreisfreie Städte in Deutschland. Bei jedem Land wird in einer Liste gezeigt, wann und wie sich die Anzahl der kreisfreien Städte und Landkreise geändert hat.

Bei den Begriffen wie Eingliederung oder Vergrößerung wird nicht auf die rechtliche Situation, sondern auf die allgemein übliche Regelung verwiesen. Oftmals handelt es sich um Zusammenschlüsse, die aber dennoch von der Mehrheit der Bevölkerung, auch im eingegliederten Kreis, nicht so verstanden werden. Deshalb ist hier der Fortbestand oder die Neuvergabe des/eines Namens das entscheidende Kriterium. Die rechtliche Regelung, ob es sich um einen Zusammenschluss oder um eine Eingliederung/Eingemeindung handelt oder gehandelt hat, ist nur unmittelbar wichtig. Schon nach wenigen Jahren ist sie bedeutungslos. Es wird auf spezielle Artikel verwiesen, in denen weitere Informationen nachgelesen werden können.


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