Krisenstab

Als Krisenstab (alternativ auch Verwaltungsstab[1]) bezeichnet man eine Stabsstelle innerhalb einer Organisation zum Notfall- oder Katastrophenschutz. Der Krisenstab selbst übernimmt nicht die Führung, sondern funktioniert nur unter einem führungserfahrenen und alleinverantwortlichen Leiter. Dies stellt sicher, dass auch unter hohem Druck Entscheidungen schnell getroffen und mit vereinten Kräften umgesetzt werden können.

Der alleinverantwortliche Leiter ist zum Beispiel auf Kommunaler Ebene der Landrat oder der Oberbürgermeister.[2]

  1. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe: Verwaltungsstab. In: Glossar. Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, 9. Juni 2024, abgerufen am 9. Juni 2024.
  2. Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (BABZ) Referat IV.2 „Risiko- und Krisenmanagement - National“: Allgemeine Hinweise zur Bildung von Stäben der administrativ- organisatorischen Komponente - Verwaltungsstäbe – VwS. In: Präsentation im Rahmen der digitalen modularen Ausbildung der BABZ. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), 9. Juni 2024, S. 6, abgerufen am 9. Juni 2024.

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