Kroatien im Staatsverband mit Ungarn bezeichnet den Zeitraum vom Jahr 1102 bis zum Ende der Österreichisch-Ungarischen Monarchie im Jahr 1918, als das Königreich Kroatien ein Land der ungarischen Krone war. Kroatien besaß dabei einen wiederholt angepassten Sonderstatus. Aufgrund der problematischen Quellenlage kann nicht zweifelsfrei gesagt werden, ob es sich dabei um eine Personalunion unter Aufrechterhaltung der kroatischen Eigenstaatlichkeit oder um eine Realunion mit dem Verlust oder teilweisen Verlust der kroatischen Souveränität an das Königreich Ungarn handelte. Der gemeinsame ungarisch-kroatische König stand an der Spitze der kroatischen Staatsgewalt und seine Rechte wurden durch den kroatischen Sabor (Ständeversammlung) eingeschränkt. Der Ban hatte als kroatischer Vizekönig die oberste vollziehende Gewalt inne und berief den Sabor ein, in dem er auch den Vorsitz führte.