Als Kultusministerium wird in Deutschland traditionell die oberste Verwaltungsbehörde eines deutschen Landes für den Bereich Schule und Bildung – sowie teilweise auch für die Hochschulen und kulturelle Angelegenheiten – bezeichnet. Der Wortstamm Kultus (von lat. cultus) steht dabei ursprünglich für religiöse Angelegenheiten, die vor der Trennung von Staat und Kirche unter staatlicher Aufsicht standen und meist mit dem Schulwesen in einem Ministerium zusammengefasst waren.
Von den Aufgaben eines Kultusministeriums deutlich abzugrenzen ist ein Kulturministerium, das sich mit Kultur- und Medienpolitik befasst und dessen Aufgaben in der Bundesrepublik Deutschland auf Bundesebene von dem oder der Beauftragten für Kultur und Medien wahrgenommen wird.